|
Freitag, 21.05.2004 21:20:56
Weniger Stellen durch AiP-Abschaffung?
Der 107. Deutsche Ärztetag in Bremen hat erwartungsgemäß ausdrücklich die Abschaffung des Arzt-im-Praktikums (AiP) zum 1. Oktober 2004 begrüßt. Was alle aber noch viel mehr interessieren dürfte: ist die Finanzierung denn auch gesichert?
Die Bundesregierung müsse, so der Ärztetag, nun dafür sorgen, "dass die zur Finanzierung der AiP-Abschaffung bereitgestellten Mittel auch tatsächlich durch die Kostenträger zur Verfügung gestellt und nicht durch Kürzungen der zu verhandelnden Budgets bereits im Vorfeld eingespart werden", heißt es in einem Beschluss des Ärztetages. An die Krankenhausträger und Krankenkassen appellierte das Ärzteparlament, die Finanzmittel ohne bürokratische Hindernisse in die Haushalte der Kliniken einzustellen und die Budgets bereits für das letzte Quartal 2004 entsprechend anzupassen. Die Chefärzte wurden aufgefordert, sich für die angemessene Bezahlung des ärztlichen Nachwuchses nach Abschluss eines vollakademischen Studiums einzusetzen. Zur Begründung des Beschlusses führten die Delegierten an, das mit der Abschaffung der AiP-Phase auch die Vertragsgrundlage zwischen Kliniken und AiP entfalle. Deshalb sei in Anbetracht der kritischen Finanzlage vieler Häuser zu befürchten, dass auch gleichzeitig die Beschäftigung beendet werde, was zum Stichtag zahlreiche AiP zu "arbeitslosen Ärzten" machen könnte. Die erhebliche Unterbezahlung ärztlicher Berufsanfänger habe maßgeblich zum Mangel an medizinischen Nachwuchskräften beigetragen. Immer mehr Absolventen des Medizinstudiums suchten sich in den letzten Jahren eine Beschäftigung außerhalb der kurativen Medizin. "Jetzt hat der Gesetzgeber mit der Abschaffung der AIP-Phase das richtige Signal gesetzt, um die Attraktivität des Arztberufes wieder zu steigern", erklärte der Ärztetag. Was der Presseerklärung der Bundesärztekammer nur indirekt zu entnehmen ist: auf die Entscheidung, dass Geld nun auch auszuzahlen und so eine Arbeitslosigkeit angehender Assistenzärte zu vermeiden, liegt bei den Krankenkassen, der deutschen Krankenhausgesellschaft, bei den Krankenhäusern - aber nicht beim Ärztetag.
Von: Admin
|