

Nein, leider nicht, beides muss man selbst organisieren. Informationen hierzu findest du eventuell in den Erfahrungsberichten in unserer Datenbank.
Über die Sicherheit im Gastland können wir keine Auskunft geben. Informationen zur Sicherheitslage findest du auf der Seite des Auswärtigen Amts.
Nein, die Teilnahme ist freiwillig, aber für ein Praktikum im Ausland sehr zu empfehlen.
In einigen Ländern ist es möglich einen Austausch mit Kind zu absolvieren. Bitte kontaktiere bei Interesse mindestens ein halbes Jahr vor Beginn der regulären Bewerbungsrunde unsere NEOs, NOREs oder unsere NPO. So können wir direkt mit deinem Wunschland Kontakt aufnehmen und Möglichkeiten für Unterkunkft, Kinderbetreuung, etc. klären.
Viele Länder haben die Möglichkeit Studierende mit Behinderung für einen Austausch aufzunehmen. Informationen zu den einzelnen Ländern findest du in den Exchange Conditions (SCOPE/ SCORE). Bitte kontaktiere unsere NEOs, NOREs oder unsere NPO ein halbes Jahr vor der regulären Bewerbungsphase, damit diese sich frühzeitig mit deinem Wunschland in Verbindung setzen können.
ICH MÖCHTE EINE FAMULAtur im Ausland selbst organisieren, habe aber zur Organisation von Ort, Versicherungen, finanzieller Unterstützung, Visum, etc. noch Fragen. Kann ich auf die Hilfe der bvmd zählen?
Leider können wir dich bei selbstorganisierten Auslandsfamulaturen nicht im Detail beraten. Mehr Informationen hierzu, ob Austausch oder selbstorganisiert, findest du auf den nachfolgenden Websiten:
Allgemein:
Finanzielles:
Visum:
Bilateraler Austausch bedeutet tatsächlich, dass im Gegenzug ein*e Student*in aus dem Gastland nach Deutschland kommt. Allerdings nicht zwangsläufig in deine Stadt. Als Outgoing hast du keine Verpflichtung, dich um Austauschstudierende zu kümmern. Das übernehmen ehrenamtliche Studierende der bvmd.
Hast du Lust bei der Betreuung zu helfen, dann bist du natürlich sehr willkommen - wende dich einfach an die Lokalvertretung deiner Stadt. Wir freuen uns auf dich und du verbesserst damit deine Chancen, einen Platz in dem Land deiner Wahl zu erhalten.
Deine Wohnung musst du nicht zur Verfügung stellen, außer du möchtest Bonuspunkte für deine Bewerbung sammeln...
Das bedeutet, dass du vom Gastland aufgenommen wirst, ohne dass dafür Studierende nach Deutschland geschickt werden. In diesem Fall übernimmt das Gastland zwar die Organisation des Aufenthalts, nicht aber die Kosten. Diese müssen von dir getragen werden. (Die jeweiligen Gebühren findest du unter den Exchange Conditions der einzelnen Länder).
Das hängt von deinen Bewerbungspunkten, deinem Letter of Motivation und deiner Länderwahl ab. Leider haben wir jede Saison mehr Bewerber als Plätze.
Dazu können wir tatsächlich nichts sagen. Von Saison zu Saison ist es immer sehr unterschiedlich, wie viele Bewerbungen für das jeweilige Land/ Projekt eingehen. Deshalb unsere Empfehlung: Lass dich von deinen Interessen und nicht von stochastisch nicht haltbaren Wahrscheinlichkeiten leiten :-)
Wer dennoch einen Einblick in die Punkteverteilung beim Famulaturaustausch erhalten möchte, kann sich über diese Darstellung über die Platzverteilung in der Auswahlphase Herbst 2018 und Frühjahr 2019 informieren.
Deinen Städtewunsch teilst du nach erfolgreicher Vermittlung einer Famulatur unserer Partnerorganisation mit. Aber nicht jeder kann nach London, Paris oder Madrid! Wenn du dich bei der bvmd bewirbst, solltest du bereit sein, in jeder der in den Exchange Conditions deines Wunschlandes genannten Städte zu famulieren. Möchtest du unbedingt in einer ganz bestimmten Stadt eines bestimmten Landes famulieren, solltest du deine Famulatur selbst organisieren.
Bewirbst du dich für einen Forschungsaustausch, dann gibst du mit der Bewerbung bei der bvmd drei Präferenzprojekte an, die stadtgebunden sind.
Auch das teilst du erst nach der Zusage durch die bvmd und nach Zugang zur internationalen Austauschdatenbank deiner Partnerorganisation mit. Du kannst dann vier Wunschfächer angeben.
Theoretisch schon. Eine Garantie gibt es aber nicht!
Du kannst das bei der Bewerbung angeben. Was die Vermittlung in dasselbe Land angeht, versuchen wir natürlich, deinem Wunsch gerecht zu werden. Auf die Zuteilung in eine Stadt haben dann nur noch unsere Partnerorganisationen Einfluss, die aber genauso Wünsche berücksichtigen, wo es geht.
Nein, wir können nur Praktika in Länder vermitteln, mit denen wir auch Verträge haben. Findest du dein Wunschland nicht auf unserer Länderliste, haben wir auch keinen Austausch dorthin.
Wir können alle vermitteln, die zum Zeitpunkt des Austauschs an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind.
Nein, wir können nur an einer deutschen Hochschule immatrikulierten Studenten ein Auslandspraktikum vermitteln - das dann unabhängig von deren Staatsbürgerschaft.
Nein. Wir können nur an einer deutschen Hochschule immatrikulierten Studenten ein Auslandspraktikum vermitteln.
Du solltest ihn allgemein halten: "to whom it may concern". Hier findest du Tipps zum Schreiben deines Motivation Letters.
Nein. Diese Unterlagen werden erst nach der Vermittlung an das jeweilige Gastland fällig.
Ja, das reicht.
Es müssen mindestens Englischkenntnisse auf Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen nachgewiesen werden. Es werden dabei nur folgende Zertifikate anerkannt, die zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 3 Jahre sein dürfen:
Der Sprachnachweis muss vom jeweiligen Fremdsprachenlektorat der Universität oder von einer prüfungsberechtigten Person des Sprachenzentrums bzw. des Fachbereichs für die jeweilige Fremdsprache ausgestellt werden. (Eine Listen mit Sprachinstituten der Universitäten ist hier zu finden)
Bewerber*innen sollten sich in jedem Fall vorab über die Exchange Conditions bzw. die Projektbeschreibung (Public Health-Austausch) nach dem dort von der Gastorganisation verlangten Sprachnachweis erkundigen, da dieser im Falle einer Zusage durch die bvmd zusätzlich eingereicht werden muss.
Bewerber*innen müssen einen Englisch-Sprachnachweis alle Länder einreichen. Auch für deutsch-, spanisch- oder französischsprachige Länder.
Nein, Sprachnachweise können nicht nachgereicht werden. Bewerbungen ohne gültigen Sprachnachweis gelten als unvollständig und werden abgelehnt. Bewerber*innen sollten sich daher frühzeitig mit der Organisation eines entsprechenden Sprachnachweises auseinandersetzen. Termine für die Sprachtests in den Sprachinstituten der Universitäten müssen in der Regel mindestens sechs Wochen im Voraus gebucht werden. Bei Problemen mit den Terminen der Sprachtests sollten Bewerber*innen mit den Ehrenamtlichen in den Lokalvertretungen Kontakt aufnehmen.
Dann kannst Du Dich erkundigen, ob es digitale Prüfungsformate gibt. Diese erkennen wir auch an. Falls dies an Deiner Universität auch nicht der Fall sein sollte, kannst Du Dich gerne an Pascal, unserem Exchange Assistant In (exchange-assistant-in@bvmd.de), wenden. Wir haben eine Liste mit Universitäten, welche digitale Prüfungsformate auch für externe Studierende anbieten.
Ein einschlägiger Schulabschluss in Englisch oder im Falle des Nachweises von Landessprachkenntnissen in der Sprache der Gasthochschule, z.B. das International Baccalaureate Diploma (IB) oder das französische Baccalaurét (Abibac) wird als Alternative zum Sprachnachweis anerkannt. Der Schulabschluss darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. Ein Sprachnachweis muss in jedem Fall eingereicht werden. Leistungskurse in der Sprache des Gastlandes sind nicht ausreichend. Ebenso reicht es nicht aus, wenn Bewerber*innen an einem bilingualen Gymnasium Abiitur gemacht haben, aber keinen Abschluss in der Sprache des Gastlandes erworben haben. Zum Beispiel: Wenn Bewerber*innen an einem bilingualen Gymnasium (mit einzelnen Fächern in Englisch) ein reich deutsches Abitur gemacht haben.
Ein einschlägiger Hochschulabschluss in Englisch oder im Falle des Nachweises von Landessprachkenntnissen in der Sprache der Gasthochschulewird als Alternative zum Sprachnachweis anerkannt. Einzelne Seminare oder vorlesungen in der Unterrichtssprache des Gastlandes sind nicht ausreichend. Bewerber*innen, die beispielsweise einen BAchelor in Großbritannien oder in einem vollständig englischsprachigen Studiengang erworben haben, können als Sprachnachweis das Hochschulabschlusszeugnis einreichen. Der Hochschulabschluss darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. Ein Sprachnachweis muss in jedem Fall eingereicht werden.
Im Falle einer längeren Auslandsabwesenheit während des Bewerbungszeitraumes können nach rechtzeitiger Absprache mit der Geschäftsstelle (buero@bvmd.de) unter Umständen auch unieigene Sprachzertifikate ausländischer Hochschulen eingereicht werden. Die Absprache mit der Geschäftsstelle ist in diesem Fall ebenso wie der Nachweis des Auslandsaufenthaltgrundes und -zeitraums obligatorisch. Ein Sprachnachweis muss in jedem Fall eingereicht werden.
Ja, in diesen Fällen ist ein Sprachnachweis erforderlich.
Englisch ist die Amtssprache unserer internationalen Dachorganisation, der International Federation of Medical Stundents' Associations (IFMSA), über die unser Austauschprogramm organisiert ist. Englischkenntnisse sind daher in jedem Fall für alle Länder nachzuweisen. Außerdem sind die Englischkenntnisse nicht nur Voraussetzung für die Bewerbung, sondern sie fließen auch in die Bepunktung für die Bewerber*innenauswahl im regulären Bewerbungsverfahren ein.
Etwa sechs Wochen nach Bewerbungsfristende werden die Zu- und Absagen verschickt.
Das erfährst du durch die Card of Acceptance (CA), die spätestens acht Wochen vor Praktikumsbeginn vom Gastland (in der IFMSA-Database) versendet wird. Wir empfehlen, erst nach Erhalt der CA die Reise (Flug, Zug, ...) zu buchen, denn jetzt steht das genaue Reiseziel und der exakte Reisezeitpunkt fest.
Nein. Der FKZ kann nur für Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes vergeben werden. Die jeweils aktuell zuschussfähigen Länder und die Zuschusshöhen findest du in der Länderliste.
Weil es sich um zwei verschiedene Programme handelt. Unser Austauschprogramm wird vom DAAD aus Mitteln des Auswärtigen Amtes gefördert, das Programm Fahrtkostenzuschuss vom DAAD aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Nein. Wir brauchen als Bestätigung für dein abgeleistetes Praktikum eine Kopie deines Praktikumsnachweises, das mindestens von deiner Institution/deinem Tutor im Original unterschrieben und gestempelt ist.
Nein, leider nicht. Eine Förderung kannst du aber unter Umständen auf europäischer Ebene über das ERASMUS-Programm Studierendenmobilität für Praktika bzw. auf internationaler Ebene über das PROMOS-Programm des DAAD erhalten, sofern deine Hochschule PROMOS-gefördert ist. Lass dich dafür am besten beim Akademischen Auslandsamt deiner Uni beraten. Außerdem kannst du dich auch hier informieren:
- Stipendiendatenbank des DAAD
- Förderorganisationen im Überblick (DAAD)
- Stipenidenlotse des BMBF
- Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz
- Medizinernachwuchs
- Arbeiterkind.de-Stipendien auch für dich
- Stiftungssuche.de des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen
- Stiftungsindex des Zusammenschlusses gemeinnütziger deutscher Stiftungen
- Deutscher Bildungsserver
Nach deinem Austausch kannst du deine Berichtekaution und - falls du einen Fahrtkostenzuschuss bekommen hast - die FKZ-Kaution zurück erhalten. Dafür musst du innerhalb von vier Monaten nach Ende deines Austausches einen Bericht und deinen Praktikumsnachweis (z.B. IFMSA-Zertifikat) in unser bvmd-Bewerbungsportal hochladen und die Evaluation Form (EF) im ifmsa-Portal ausfüllen. Die Berichtekaution und ggf. deine FKZ-Kaution erhältst du nach dem Hochladen der Dokumente automatisch zurück, insofern deine Kontodaten in unserem Bewerberbungsportal aktuell sind.
Ich habe eine Absage erhalten. Wie bekomme ich meine anteiligen Bewerbungsgebühren zurück?
Erhältst du eine Absage von uns, kannst du deine Bewerbungsgebühr für eine Restplatzbewerbung in der laufenden Austauschsaison verwenden. Wenn du dich nicht auf einen Restplatz bewirbst oder du für deine Restplatzbewerbung auch eine Absage erhalten hast, wird dir deine Bewerbungsgebühr abzüglich der Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,- € automatisch innerhalb von zwei Monaten nach Ende der Austauschsaison, für die du dich beworben hast (bei Bewerbungen auf das Sommersemester im Oktober/November; bei Bewerbungen auf das Wintersemester im April/Mai), zurücküberwiesen. Dafür ist es wichtig, dass du deine Kontoverbindung in unserem bvmd-Bewerbungsportal aktuell hältst.
Ich musste meinen Austausch kurzfristig absagen, erhalte ich einen Teil meiner Bewerbungsgebühren zurück?
Wenn du von deinem Austauschplatz zurück treten musst informiere uns bitte umgehend, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können. Deine Berichtichtekaution können wir nur erstatten, wenn du deine AF innerhalb der Abgabefrist noch nicht abgeschickt hast (SCOPE und SCORE) bzw. wenn du deinen Austauschplatz noch nicht beim NPO bestätigt hast (SCOPH)