Das Medizinstudium ist der Hochschulstudiengang, der Dir ermöglicht Ärztin oder Arzt zu werden. In Deutschland wird er bundesweit einheitlich durch die Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte, kurz ÄApprO geregelt und schließt mit dem dritten Staatsexamen ab.
Die Regelstudienzeit beträgt 12 Semester und 3 Monate.
An mehr als 39 medizinischen Fakultäten, quer durch Deutschland verteilt:
Aachen, Augsburg, Berlin, Bochum, Bonn, Brandenburg, Dresden, Duisburg-Essen, Düsseldorf, Erlangen-Nürnberg, Frankfurt, Freiburg, Gießen, Göttingen, Greifswald, Halle, Hamburg, Hannover, Heidelberg, Homburg, Jena, Kiel, Köln, Leipzig, Lübeck, Magdeburg, Mainz, Mannheim, Marburg, LMU München, TU München, Münster, Oldenburg, Regensburg, Rostock, Tübingen, Ulm, Witten-Herdecke, Würzburg
Um Medizin zu studieren, benötigst Du die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder einen entsprechend anrechenbaren Schul- oder Berufsausbildungsabschluss. Kürzlich wurde die Zulassung reformiert und es wird künftig für den Studiengang Medizin drei Hauptquoten geben:
1) 30% Abiturbestenquote – Hier werden die Studienplätze einfach an die Bewerber mit den besten Durchschnittsnoten bzw. den höchsten Punktzahlen im Abitur vergeben. Wegen der vielen Bewerbungen reichte die Note 1.0 in der Vergangenheit aber nicht immer aus, um sicher über die Abiturbestenquote einen Studienplatz zu erhalten.
2) 10% Zusätzliche Eignungsquote – Hier fließt die Abiturnote nicht mit ein! Stattdessen werden hier die Studienplätze nach den Ergebnissen in einem Studierfähigkeitstest (z.B. dem TMS) vergeben. Außerdem legt jedes Bundesland hier noch weitere eigene, schnulnoten-unabhängige Kriterien zur Auswahl fest, z.B. Art einer Ausbildung, Interviews oder andere Vorbildung und Engagement.
In der Übergangszeit bis Ende 2021 fließt hier auch die Wartezeit noch mit ein: 2020 werden bis zu 15 Wartesemester zu 45% und 2021 zu 30% einen Einfluss auf die Quote haben. Ab dem Sommersemester 2022 bleiben Wartesemester aber ohne Einfluss auf die Zulassung!
3) 60% Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) – Hier darf jede Hochschule ihr eigenes Zulassungsverfahren anwenden. Allerdings müssen die Abinote und noch mindestens zwei weitere, schnulnotenunabhängige Kriterien in die Auswahl miteinbezogen werden. Dabei können auch verschiedene Unterquoten entstehen.
Die Regeln zur Zulassung zum Medizinstudium sind zum großen Teil Ländersache. Zur Zeit sind viele Bundesländer noch in der Entscheidungsfindung. Dabei können auch sogenannte Vorabquoten entstehen, durch die außerhalb der anderen drei festen Quoten noch Studienplätze vergeben werden können, wie zum Beispiel die heiß diskutierte „Landarztquote“ in NRW.
Auf hochschulstart.de und durch die Kultusministerkonferenz (Stand Dezember 2018) gibt es detailliertere Infos zum Zulassungsverfahren ab 2020.
Du solltest immer bedenken, dass Du bei gleicher Qualifikation an verschiedenen Universitäten deutlich unterschiedliche Chancen hast, einen der heißbegehrten Studienplätze zu ergattern! Informiere Dich also am besten frühzeitig, wo Deine Chancen durch Deine Qualifikationen am besten sind und wähle die Unis gut aus, an denen Du Dich bewirbst.
Die Bewerbung auf einen der begehrten Studienplätze erfolgt über das bundesweite Zulassungsverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung. Weitere Infos zur Bewerbung findest Du auch auf www.hochschulstart.de!
Das Medizinstudium ist bundesweit sehr unterschiedlich aufgebaut. Der klassische Regelstudiengang ist in zwei Abschnitte gegliedert: Der Vorklinische Studienabschnitt besteht aus dem ersten bis vierten Semester. Er wird mit dem Ersten Abschnitt der ärztlichen Prüfung (M1), dem sogenannten „Physikum“, abgeschlossen. Der Klinische Studienabschnitt umfasst das fünfte bis zwölfte Semester. Nach 10 Semestern findet der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M2) statt. Im letzten Studienjahr schließt sich das Praktische Jahr, kurz PJ an. Der dritte und letzte Abschnitt der ärztlichen Prüfung (M3) erfolgt nach dem Ende des Praktischen Jahres.
Neben den Regelstudiengängen existieren diverse Modellstudiengänge (z.B. in Hamburg, Berlin oder Köln). Allen Studiengängen Medizin in Deutschland ist der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung gemeinsam.
Nach erfolgreich abgeschlossenem Studium kannst Du die Approbation zur Berufsausübung als Ärztin oder Arzt beantragen und eine ärztliche Weiterbildung in einem der zahlreichen Fachgebiete beginnen.