Auslandsversicherung
Der Austausch über die bvmd beinhaltet die Verpflichtung, eine gültige Auslandskrankenversicherung vorzuweisen.
Natürlich solltest du zunächst prüfen, ob deine eigene Krankenversicherung oder eine Familienversicherung dein Auslandspraktikum abdeckt. Hier reicht meist ein Anruf im Servicecenter der Versicherung. Dort kann dann auch direkt ein Bestätigungsschreiben in Auftrag gegeben werden, das uns als Nachweis ausreicht.
Da die meisten Versicherer Auslandskrankenversicherungen nur für jeweils ein Jahr anbieten, haben wir mit unserem Partner, der Deutschen Ärzte Finanz und der Deutschen Ärzteversicherung, ein „PJ-Famulatur-Paket“ zurechtgeschneidert, das sich genau auf den eigenen Bedarf anpassen lässt. Neben der Auslandskrankenversicherung kann man auch eine Berufs- und Privathaftpflicht- sowie eine Unfallversicherung abschließen. Diese Versicherungen sind zwar nicht Pflicht, jedoch für die persönliche Absicherung empfehlenswert. In einigen Ländern ist eine Berufshaftpflicht für Praktika im Krankenhaus Voraussetzung (bspw. PJ in Kanada oder USA).
Ein Formular zum Onlineabschluss findest du auf der Homepage der Deutschen Ärzteversicherung. Außerdem gibt es an jeder Uni einen Repräsentanten der Deutschen Ärzte Finanz, der direkt auf deine Fragen eingehen kann. Diese findest du über dieses Formular oder durch Nachfrage bei deiner Lokalvertretung.
Für die ganz Eiligen: Der Vertrag ist ab Überweisung des Beitrags gültig!

AG Austausch
Die AGX kümmert sich um die nationale Austauscharbeit: Wir verteilen die Incomings auf die Städte und helfen bei der Betreuung, organisieren die Auslandsbewerbungen und zeichnen Verträge mit Medizinstudierendenvertretungen anderer Länder.