Fahrtkostenzuschuss

Bei einer Praktikumszusage durch die bvmd, haben Bewerber*innen die Möglichkeit, sich auf einen Fahrtkostenzuschuss (FKZ) zu bewerben. Der Fahrtkostenzuschuss ist ein eigenständiges Programm der bvmd mit einem eigenem Jahresbudget, welches vom Deutschen Akademischen Austauschdienst aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bereitgestellt wird. Fahrtkostenzuschüsse können daher nur in begrenztem Rahmen an wenige Bewerber*innen vermittelt werden. Aus diesem Grund empfehlen wir allen Praktikant*innen sich frühzeitig mit der Finanzierung ihrer Reise-, Lebenhaltungs- und Sachkosten auseinanderzusetzen und sich bei einem hohen Förderbedarf über folgende Seiten auch über alternative Fördermöglichkeiten zu informieren:

Da die Fahrtkostenzuschüsse nach dem „First-Come-First-Serve-Prinzip“ vergeben werden, empfehlen wir den Antrag auf einen Fahrtkostenzuschuss möglichst frühzeitig nach Erhalt der bvmd-Zusage zu stellen. Die Bewerbung auf einen Fahrtkostenzuschuss der bvmd ist zunächst auch ohne Vorliegen der Card of Acceptance (CA) möglich. Die Vermittlung eines Praktikumsplatzes durch die bvmd begründet keinen Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Fahrtkostenzuschusses. Der FKZ-Antrag muss spätestens 14 Kalendertage vor Beginn des Praktikums vollständig im Original in der Geschäftsstelle (Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V., Robert-Koch-Platz 7, 10115 Berlin) per Post eingegangen sein.

ACTHUNG:
– Für das Jahr 2023 ist wieder Budget frei geworden, sodass sich eine Bewerbung für dieses Jahr noch lohnt (01.09.2023)
– Für das Jahr 2024 steht noch nicht fest ob bzw. wie hoch das Budget ist, das wir weiter geben können. Wir empfehlen daher die Anträge für Fahrtkostenzuschüsse für Praktika im Jahr 2024 so bald wie möglich nach Erhalt der bvmd-Zusage zu stellen. (04.05.2023)
– Bewerbungen sind ab dem Erhalt der bvmd-Zusage zunächst auch ohne Vorlage einer Card of Acceptance möglich. Eine frühe Bewerbung und eine frühzeitige Auseinandersetzung auch mit alternativen Fördermöglichkeiten ist ratsam. (01.01.2023)
– Die Fahrtkostenzuschüsse der bvmd sind sehr beliebt. Es kommt daher immer wieder zu Absagen aufgrund des ausgeschöpften Budgets. Praktikant*innen, die auf die Förderung ihrer Reisekosten angewiesen sind, sollten sich daher möglichst frühzeitig nach Erhalt der bvmd-Zusage bewerben und sich unbedingt über die oben genannten Links auch über alternative Fördermöglichkeiten informieren. (Stand 14.04.2020)

Die Förderung bezieht sich auf Praktika, die in Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (d. h. nicht in EU-Ländern, Schweiz, Norwegen, Liechtenstein oder/und Großbritannien) abgeleistet werden. Bei dem Fahrtkostenzuschuss handelt es sich um einen Pauschalbetrag, der unabhängig der tatsächlichen Reisekosten einmalig ausgezahlt wird. Eine detaillierte Übersicht über die zuschussfähigen Länder und die jeweiligen Zuschussbeträge findet ihr in unserer Länderliste für 2023.

Antragsbedingungen

    • Der FKZ-Antrag muss spätestens 14 Kalendertage vor Praktikumsbeginn per Post in der Geschäftsstelle eingegangen sein (bvmd e.V., Robert-Koch-Platz 7, 10115 Berlin)
    • Die Praktikumsdauer umfasst mindestens 26 Tage
    • Die Antragsteller*innen sind an einer wissenschaftlichen Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland als Studierende*r der Humanmedizin eingeschrieben
    • Praktikumszusage durch die bvmd
    • Zwischen zwei Förderbewilligungen muss mindestens ein ganzes Kalenderjahr ohne eine Förderung in diesem Programm liegen.
    • Das Austauschland ist zuschussberechtigt (siehe Länderliste für 2023)
    • Es gibt keine Förderung der Reisekosten durch eine andere Institution
Achtung: Studierende ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen zusätzlich die nachfolgende Voraussetzung erfüllen:
    • Nichtdeutsche Studierende können sich bewerben, wenn sie in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen. Dabei wird geprüft, inwieweit ein Deutschlandbezug gegeben ist und ob die begründete Erwartung besteht, dass ausländische Geförderte nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes wieder nach Deutschland zurückkehren. Eine Förderung ins Heimatland ist ausgeschlossen.

Bewerbungsablauf

Wenn du alle Bedingungen erfüllst, kannst du dich für so für einen Fahrtkostenzuschuss (FKZ) bewerben:

1. Du liest dir die FKZ-Richtlinien durch (auch wenn das viel Text ist). Mit deinem Antrag bestätigst du nämlich, dass du sie gelesen, verstanden und akzeptiert hast.

2. Du überweist 100,- € FKZ-Gebühr auf das folgende Konto:

Empfänger: bvmd e.V.
IBAN: DE46 3702 0500 0001 2830 02
BIC: BFSWDE33XXX
Bank: Bank für Sozialwirtschaft AG
Verwendungszweck: Name, Fahrtkostenzuschuss Jahr in dem der Fahrtkostenzuschuss genutzt
werden soll (Beispiel: Max Mustermann, Fahrtkostenzuschuss 2023)

Die FKZ-Gebühr setzt sich aus 30,- € Bearbeitungsgebühr und 70,- € Kaution zusammen. Bitte beachte, dass die Bewerbung erst dann bearbeitet wird, wenn die Gebühr auf unserem Konto eingegangen ist.

3. Du füllst das FKZ-Antragsformular aus und legst deinem Antrag folgende Unterlagen bei:

    • Am PC ausgefülltes und im Original unterschriebenes FKZ-Antragsformular
    • Im Original unterschriebene FKZ-Richtlinien
    • Card of Acceptance (sobald diese vorliegt)
      (Wenn die CA noch nicht vorliegt, kann der FKZ-Antrag auch ohne diesen Nachweis abgeschickt werden. Die CA muss in diesem Fall dann baldmöglichst per E-Mail an buero@bvmd.de nachgereicht werden)
    • Immatrikulationsbescheinigung(en), die den gesamten Praktikumszeitraum abdecken
      (sobald dies möglich ist)
      (Bitte immer die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung mitschicken. Sollte das Praktikum in einem späteren Zeitraum absolviert werden, muss eine neue Immatrikulationsbescheinigung so bald wie möglich per E-Mail an buero@bvmd.de nachgereicht werden.)
    • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
    • Einzahlungsbeleg der 100,- € FKZ-Gebühr
    • Ggf. ausgefüllte im Original unterschriebene Vollmachtsvorlage
      (Sollte die Annahme des Fahrtkostenzuschusses im Falle einer Förderzusage nicht von dem/r Antragsteller*in bestätigt werden können, zum Beispiel bei einem Auslandsaufenthalt vor dem bvmd-Praktikum, kann die Annahmeerklärung – siehe 6. – auch von einer bevollmächtigten Person unterschrieben werden, insofern diese in der bvmd-Vollmachtsvorlage benannt ist und die Vollmacht in der Geschäftsstelle im Original vorliegt.)
    • Ggf. separate Bescheinigung nichtdeutscher Staatsangehöriger über den Nachweis der Einschreibung und des geplanten Abschlusses als ordentliche Studierende an einer wissenschaftlichen Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland (insofern diese Information nicht aus der Immatrikulationsbescheinigung hervorgeht)

4. Du sendest den vollständig ausgefüllten und unterschrieben FKZ-Antrag mit allen Unterlagen per Post an unsere Geschäftsstelle in Berlin:

Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V.
Robert-Koch-Platz 7
10115 Berlin

ACHTUNG: Sollte zum Zeitpunkt deiner FKZ-Bewerbung deine Card of Acceptance (CA) noch nicht vorliegen, kannst du dich trotzdem schon bewerben. Sollten wir dir in diesem Fall eine Förderzusage zukommen lassen, erhältst du von uns eine Zusage unter Vorbehalt. Du bist dann verpflichtet deine CA baldmöglichst per E-Mail an buero@bvmd.de nachzureichen.

5. Du prüfst den Eingang deines FKZ-Antrages und meldest dich per E-Mail an buero@bvmd.de, wenn du nach zwei Wochen noch keine Eingangsbestätigung per E-Mail erhalten hast.

6. Hast du per E-Mail eine Zusage bekommen, schickst du die im E-Mail-Anhang enthaltene Annahmeerklärung innerhalb von 14 Tagen zurück an die Geschäftsstelle. Für die Einhaltung der 14-Tage-Frist bist du selbst verantwortlich. Solltest du ein paar Tage nach Versand der Annahmeerklärung keine Eingangsbestätigung aus der Geschäftsstelle per E-Mail erhalten, solltest du dich dort sofort melden (buero@bvmd.de; 030/95600203). Bitte beachte, dass die E-Mail mit der Förderzusage auch im Spam-Ordner landen kann und dass manchmal Sachen in der Post verloren gehen. Checke daher regelmäßig dein E-Mail- und Spam-Postfach und sende die Annahmeerklärung umgehend nach Erhalt der Förderzusage ab, damit ggf. genug Zeit bleibt die Annahmeerklärung bei Problemen noch einmal schicken zu können. Die 14-Tage-Frist MUSS eingehalten werden.

7. Nach Ende deines Austausches reichst du innerhalb von vier Monaten deinen Praktikumsnachweis (z.B. dein IFMSA-Zertifikat) und einen Bericht über unser bvmd-Bewerbungsportal ein. Deine FKZ-Kaution in Höhe von 70,- € wird nach der Prüfung und Freischaltung deiner hochgeladenen Dokumente automatisch zurückerstattet, insofern der Praktikumsnachweis eine Dauer von mindestens 26 Kalendertagen taggenau nachweist, ersichtlich ist, dass es sich bei dem Nachweis um ein Originaldokument handelt und wenn das Dokument mindestens von der Institution gestempelt und unterschrieben ist. Bitte beachte, dass wir deine Kaution nur erstatten können, wenn deine Kontodaten in unserem bvmd-Portal aktuell sind.

Rückerstattung der Kaution

Bei erfolgreicher Vermittlung eines Fahrtkostenzuschusses erstatten wir dir die Kaution zurück, nachdem

    • du eine Kopie deines taggenauen Praktikumsnachweises (z.B. IFMSA-Zertifikat) in unser bvmd-Bewerbungsportal hochgeladen hast, dieses von der Instituion/dem Tutor im Original gestempelt und unterschrieben wurde und es einen Praktikumszeitraum von mindestens 26 Tagen abdeckt.
    • du deinen Bericht im bvmd-Bewerbungsportal eingereicht hast und dieser freigegeben wurde.

Bei nicht erfolgreicher Vermittlung eines Fahrtkostenzuschusses und bei Absage deines Austausches durch die Partnerorganisation oder die bvmd, erfolgt die Rückerstattung der Kaution in Höhe von 70,- €.

Falls du deinen Austausch selbst absagen musst, bist du verpflichtet dies der Geschäftsstelle (buero@bvmd.de) unmittelbar mitzuteilen. In diesem Fall darfst du deinen Fahrtkostenzuschuss nicht in Anspruch nehmen und musst ihn ggf. zurückzahlen. Für die Erstattung der FKZ-Kaution gilt in diesem Fall folgendes:

  • Sagst du deinen Austausch vor der schriftlichen Annahme des Fahrtkostenzuschusses (Annahmeerklärung) ab, werden dir 70,- € FKZ-Kaution zurückerstattet
  • Sagst du deinen Austausch nach der schriftlichen Annahme des Fahrtkostenzuschusses ab, ist die Rückerstattung der Kaution nicht möglich.

AG Austausch

Die AGX kümmert sich um die nationale Austauscharbeit: Wir verteilen die Incomings auf die Städte und helfen bei der Betreuung, organisieren die Auslandsbewerbungen und zeichnen Verträge mit Medizinstudierendenvertretungen anderer Länder.